Informationen zu monetären Leistungen von Kamuno an Kooperationspartner
Zwischen der Kamuno AG und folgenden Partnerfirmen besteht eine Kooperationsvereinbarung:
- WIR Bank Genossenschaft, Basel
(nachfolgend “Partnerfirma”)
Im Rahmen dieser Vereinbarung erhält die jeweilige Partnerfirma eine Vergütung für die Vermittlung von Kund:innen an die Kamuno AG. Für jeden vermittelten Kunden, der mit der Kamuno AG einen Rahmenvertrag über das Finanzierungsprodukt abschliesst, erhält die Partnerfirma eine Vergütung in der Höhe zwischen 0.1 % und 3 % des ausbezahlten Volumens. Diese Vergütung steht der Partnerfirma zu. Aufgrund dieser Vergütung können Interessenkonflikte entstehen.
Soweit der Partnerfirma im Zusammenhang mit dieser Vermittlung Vergütungen zufliessen, die sie gestützt auf Art. 400 Abs. 1 des schweizerischen Obligationenrechts oder anderen gesetzlichen Bestimmungen an den/die Unterzeichnenden herauszugeben hätte, erklärt sich der/die Unterzeichnende damit einverstanden, dass solche bereits ausgerichteten sowie zukünftigen Vergütungen vollumfänglich bei der Partnerfirma verbleiben.
Der/die Unterzeichnende verzichtet insoweit ausdrücklich auf sämtliche Herausgabe- und Erstattungsansprüche gegenüber der Partnerfirma. Die Partnerfirma ist berechtigt, diesen Verzicht eigenständig gegenüber dem/der Unterzeichnenden geltend zu machen. Ein Herausgabe- oder Erstattungsanspruch besteht gegenüber der Kamuno AG nicht.
Mit dem Klick auf “Akzeptieren” bestätigt der/die Unterzeichnende, dass er/sie die Informationen zu den monetären Leistungen sowie die vorstehenden rechtlichen Hinweise, insbesondere betreffend der Vergütung an die Partnerfirmen, zur Kenntnis genommen hat und diese akzeptiert.